Mit dem Eintritt in das Arbeitsleben stellen sich ständig arbeitsrechtliche Fragen, die eine kompetente juristische Beratung erfordern. Diese betreffen häufig schon die Anbahnung und Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses und gehen weit über die oft medial heftig diskutierten Kündigungsschutzprozesse hinaus.
Schon vor der Aufnahme von Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages muss der Arbeitgeber Gleichbehandlungsgebote und Benachteiligungsverbote beachten, die der Gesetzgeber im Hinblick auf gesetzlich definierte dynamisierte Benachteiligungsmerkmale aufgestellt hat, um sich nicht unter Umständen schon im Vorfeld von Vertragsverhandlungen schadensersatzpflichtig zu machen. Wir beraten sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer bei der Anbahnung und Aufnahme von Arbeitsverhältnissen sowie bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen. Wir bieten Ihnen höchste fachliche Kompetenz durch langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und aktuellen Kenntnisstand von Rechtsprechung und Gesetz und vertreten Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Häufig ist es sinnvoll, Konfliktsituationen zwischen den Parteien schon vor einem Kündigungsausspruch zu lösen.
Soweit es von dem Mandanten gewünscht wird, treten wir als Vermittler zwischen den Parteien auf und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten oder zumindest eine Kündigung durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu vermeiden. Bei der Gestaltung und Beratung solcher Verträge sind wir Ihnen gerne behilflich. Im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung vertreten wir Sie im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, wobei für Arbeitnehmer, die sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehren wollen, besonders kurze Präklusionsfristen für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung gilt und daher eine schnelle, kompetente juristische Beratung erforderlich ist. In diesem Zusammenhang beraten wir Mandanten über die Durchsetzung von Abfindungen und die Geltendmachung rückständiger Lohn- und Gehaltsansprüche sowie der Abwehr unbegründeter bzw. überhöhter Ansprüche.
Zu unseren Tätigkeiten gehört auch die Erstellung eines aussagekräftigen und sachgerechten Arbeitszeugnisses, das den von der Rechtsprechung gestellten formellen Anforderungen entspricht. Gerne beraten wir Sie in allen Angelegenheiten des täglichen Arbeitsrechts. Hierzu gehören Problemkonstellationen bei der Erstellung einer formgerechten Abmahnung bzw. die Abwehr einer unberechtigten Abmahnung, das Betriebsrentenrecht und die daraus resultierenden Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung, die Beratung und Vertretung in Elternzeit- und Mutterschutzsachen sowie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Durchsetzung von Urlaubsansprüchen und die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen und Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.
Schließlich beraten wir unsere Mandanten in dem besonders komplexen und ständigem Wandel unterzogenen Teilzeit- und Befristungsrecht, die Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverhältnissen und die Durchsetzung eines Anspruchs auf Teilzeitarbeit.
Auf dem Gebiet des Sozialrechts sind wir insbesondere tätig im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Erwerbsminderungsrente und im Schwerbehindertenrecht.
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