Dem Wohnraummietrecht kommt in Deutschland eine besondere praktische Bedeutung zu. Mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung lebt in einer Mietwohnung. Dem trägt der Gesetzgeber mit einem sehr umfangreichen und differenzierten Miet- und Pachtvertragsrecht Rechnung.
Das Mietrecht betrifft die meisten Mandanten im Hinblick auf Wohnungsverhältnisse, entweder als Vermieter oder als Mieter. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Besitz des Mieters an der Mietwohnung eigentumsgleich durch Art. 14 Absatz 1 S. 1 GG geschützt. In der häufig gegensätzlichen Interessenslage von Vermieter und Mieter ist ein großes Konfliktpotenzial begründet. Diese Unstimmigkeiten entstehen häufig schon beim Abschluss des Mietvertrages oder vor Beginn des Mietverhältnisses. Die Mietvertragsparteien bedienen sich häufig vorformulierter Vertragsvorlagen (AGB-Verträge), die häufig von den jeweiligen verschiedenen Interessensvertretungen zur Verfügung gestellt werden. Oft leiden diese AGB-Verträge, nicht zuletzt wegen der häufig langlaufenden Mietverhältnisse und der sich immer schneller ändernden Rechtsprechung an Klauseln, die unwirksam geworden und daher nicht mehr Vertragsbestandteil sind. Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen, prüfen deren Wirksamkeit und vertreten Sie sowohl bei der Geltendmachung von Mängeln bzw. bei der Abwehr von unberechtigt geltend gemachten Mietmängeln und der damit häufig einhergehenden Mietminderung.
Wir beraten Sie bei Ausspruch bzw. bei Abwehr einer Kündigung des Wohnraummietverhältnisses, die für den Vermieter gesetzlich stark beschränkt ist. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine fundierte rechtliche Beratung unentbehrlich. In diesem Zusammenhang werden wir im Rahmen des Betreibens der Räumungsklage bzw. der Zwangsräumung tätig. Häufig kommt es zu Konfliktsituationen zwischen verschiedenen Mietern eines Mietobjektes untereinander. Auf diesem Gebiet beraten wir gerne sowohl Vermieter und Mieter und zeigen Möglichkeiten zur Konfliktlösung auf. Zudem überprüfen wir die Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnungen.
Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten des Mietrechts, insbesondere in Verbindung mit dem Wohnungseigentumsrecht bei einer beabsichtigten Mieterhöhung, die unter Umständen in Verbindung mit einer energetischen Sanierung einhergeht, die Möglichkeiten einer berechtigten Mietminderung bei Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten, der Hinterlegung von Mietkautionen, der Geltendmachung von Mietrückständen, Untervermietung und Tierhaltung.
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