Die Strafverteidigung bedarf umfassender Rechtskenntnisse und Erfahrung. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens machen viele Beschuldigte häufig Fehler, die sich im Laufe des Strafverfahrens nicht mehr korrigieren lassen. Daher ist die Konsultierung eines kompetenten Strafverteidigers noch vor der ersten Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter und vor der schriftlichen Einlassung zum Tatvorwurf besonders wichtig.
Nach erfolgter Akteneinsicht entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam eine speziell auf den Tatvorwurf abgestimmte Verteidigungsstrategie, um nach Möglichkeit die Einstellung des Strafverfahrens noch vor der Hauptverhandlung oder zumindest ein geringeres Strafmaß zu erreichen.
In jeder Lage des Verfahrens versuchen wir, Ihr Recht nach dem Grundsatz „ Im Zweifel für den Angeklagten“ durchzusetzen. Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in sämtlichen Bereichen des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts. Zudem übernehmen wir die Geschädigten-bzw. Opfervertretung im Rahmen des Nebenklageverfahrens und des Adhäsionsverfahrens.
Neben der klassischen Strafverteidigung vertreten wir Sie auch im Rahmen der Strafvollstreckung oder nehmen für Zeugen die anwaltliche Betreuung als Zeugenbeistand wahr.
Wenn unsere Mandanten selbst Opfer einer Straftat geworden sind, erstatten wir gegebenenfalls Strafanzeige, stellen erforderlichenfalls Strafantrag und schaffen die Voraussetzungen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus vertreten wir Sie gerne in Bußgeldverfahren, insbesondere bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Rechtsanwalts-Sozietät Börgel
Friedrichstraße 12
33175 Bad Lippspringe
Telefon: 05252/51633
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