Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland ca. 2,5 Million Verkehrsunfälle. Dabei entstehen regelmäßig Personen- und Sachschäden mit einem Schadensumfang in Höhe von über 30 Milliarden €. Neben der eigentlichen Schadensregulierung sieht sich der Betroffene häufig mit einer undurchsichtigen und umfangreichen Korrespondenz der Haftpflicht- und Kaskoversicherer, der Polizei oder gegebenenfalls auch der Staatsanwaltschaft konfrontiert.
Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei allen Fragen der Schadensregulierung im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (Personen- oder Sachschäden) und setzen Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie mögliche Ansprüche aus Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden gegen die Haftpflichtversicherung des anderen Unfallbeteiligten durch. Die sich daraus ergebende Korrespondenz mit den Haftpflicht- und Kaskoversicherern, gegebenenfalls auch gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir für Sie.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in fahrerlaubnisrechtlichen Angelegenheiten, wie etwa bei der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde wegen bestehender Eignungszweifel zum Führen von Kraftfahrzeugen, der Erteilung eines Fahrverbotes und der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund begangener Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Wir beraten und vertreten Sie gegen den Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten, wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsunterschreitungen, klären Ihren Punktestand im Fahreignungsregister und die Möglichkeit, Punkte durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abzubauen. Auch im Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten im Straßenverkehr (z.B. Trunkenheit, Beleidigung unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss) oder im Bußgeldverfahren nach Begehung von Ordnungswidrigkeiten und des gegebenenfalls damit verbundenen Entzugs der Fahrerlaubnis vertreten wir Sie umfassend und kompetent.
Rechtsanwalts-Sozietät Börgel
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